Seit der Gründung 2001 hat die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke viele Angebote und Projekte für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung gefördert.
Ziele der Stiftung Lebenshilfe Lübbecke
Ziel der Stiftung Lebenshilfe Lübbecke ist es, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen, insbesondere Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Mit der Stiftung sollen zudem zusätzlich einmalige und individuelle Projekte mit Fokus auf „Mobilität“ und „Assistenz“ gefördert werden, denn Mobilität ist der „Schlüssel“ für soziale Teilhabe. Dazu gehört auch die Unterstützung der Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe Lübbecke oder deren Gesellschaften mit Zuwendungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, damit diese wirksame Hilfen für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, über das normale Maß hinaus, leisten können.
Sie können helfen!
Die Stiftung ist zur Erfüllung ihrer Ziele auf Zuwendungen jeder Art angewiesen. Die Rechtsform der Stiftung erlaubt die Ansammlung von Kapital (in jeder Form), das in seiner Substanz erhalten bleibt. Der Ertrag aus dem Vermögen wird für den Stiftungszweck genutzt.
Folgende Zuwendungen sind möglich:
- Zustiftungen
- Schenkungen
- Spenden
- testamentarische Hinterlassenschaften
- Erlöse aus Veranstaltungen
- Jubiläen
- Familienfeiern usw.
Bei den genannten Zielen kann jeder helfen:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- verschiedenste Gruppierungen
- Institutionen privater oder öffentlicher Art
Beispiele der Mittelverwendungen:
- 2021: Neue Bildungssystematik (Beispiel: Ausgaben für Lehrgänge und Fortbildungen)
- 2022: Unterstützte Kommunikation in unseren Kitas (Beispiel: Kauf einer Software für die Erstellung von Materialien)
- 2023: Digitalisierung (Beispiel: Anschaffung von Notebooks für unsere Wohnheime)
- 2024: Einführung „Leichte Sprache“ (Beispiel: Übersetzung von wichtigen Dokumenten in „Leichte Sprache“)
- 2025: Geplant rund um die Themen „Mobilität“ und „Assistenz“
Die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke wurde im Jahr 2001 durch den Verein Lebenshilfe Lübbecke gegründet und durch die Bezirksregierung Detmold als selbständige Stiftung öffentlichen Rechts genehmigt. Sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
An die Stiftung gerichtete Zuwendungen sind frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind einkommens- und körperschaftsteuerfrei.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke steht unter staatlicher Aufsicht, um die Erfüllung des Stiftungszweckes zu überwachen.
Spenden können an das Konto der Stiftung der Lebenshilfe Lübbecke mit der IBAN DE61 4905 0101 0000 0544 45 gerichtet werden.
Das Kuratorium berät und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand.
Spenden-Konto:
IBAN: DE61 4905 0101 0000 0544 45