In allen Wohnstätten der Lebenshilfe Lübbecke wählen die Bewohner jeweils einen eigenen Wohnheimbeirat. Die Wohnheimbeiräte sind die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsorgane der Bewohner der Wohnheime. Die Beiräte arbeiten vertrauensvoll mit den jeweiligen Wohnheimleitungen zusammen. Die Aufgaben der Beiräte und die Grundsätze der Zusammenarbeit sind im Wohn- und Teilhabegesetz NRW geregelt.
Jede Wohnstätte der Lebenshilfe Lübbecke hat ihren eigenen Wohnheimbeirat.
Wer dort mitmacht und als Ansprechpartner zur Verfügung steht, ist in den Wohnheimen im Eingangsbereich oder in den Wohngruppen ausgehängt.