In allen Wohnstätten der Lebenshilfe Lübbecke wählen die Bewohner jeweils einen eigenen Wohnheimbeirat. Die Wohnheimbeiräte sind die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsorgane der Bewohner der Wohnheime. Die Beiräte arbeiten vertrauensvoll mit den jeweiligen Wohnheimleitungen zusammen. Die Aufgaben der Beiräte und die Grundsätze der Zusammenarbeit sind im Wohn- und Teilhabegesetz NRW geregelt.
Interessenvertreter vor Ort:
Jede Wohnstätte der Lebenshilfe Lübbecke hat ihren eigenen Wohnheimbeirat.
Wer dort mitmacht und als Ansprechpartner zur Verfügung steht, ist in den Wohnheimen im Eingangsbereich oder in den Wohngruppen ausgehängt.