Hinweisgeber Meldeportal DIALOG

 

Liebe Mitarbeitende,

Liebe Angehörige und Betreuer,

seit Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland. Das neue Gesetz verstärkt den rechtlichen Schutz von Personen, die rechtswidrige Unregelmäßigkeiten oder Rechtsverstöße im Kontext ihrer Beschäftigung melden. Für Arbeit-/Beschäftigungsgeber besteht fortan die gesetzliche Verpflichtung, für solche Meldungen ihrer Mitarbeitenden/Beschäftigten eine interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) zur Verfügung zu stellen.

Die Lebenshilfe Lübbecke hat dafür das interne Hinweisgebersystem „Dialog eingerichtet, das allen Mitarbeitenden/Beschäftigten sowie deren rechtlichen BetreuerInnen/Vertretern und auch Externen zur vertraulichen und auf Wunsch auch anonymen Abgabe von Meldungen offensteht.

Das System wird gemeinsam für Lebenshilfe Lübbecke e.V., Lübbecker Werkstätten gGmbH, WuB Wohnen und Begleiten gGmbH und UdL gGmbH betrieben.

Es handelt sich um ein digitales System, das unter zertifizierten Datenschutz- und Sicherheitsstandards von einem externen Dienstleister betrieben wird. Inhaltlich wird das System von unseren Vertrauensanwälten bei der Rechtsanwaltskanzlei ARQIS (www.arqis.com/vertrauensanwaelte/) betreut.

Die Lebenshilfe Lübbecke ermutigt alle Mitarbeitenden/Beschäftigten, sich mit relevanten Informationen oder bei einem Verdacht frühzeitig an das Hinweisgebersystem zu wenden. Alle Hinweise werden absolut vertraulich behandelt und der gesetzliche Hinweisgeberschutz ist jederzeit gewährleistet.

Hinweis: Für alle sonstigen Meldungen, Hinweise, Feedback oder Beschwerden sind weiterhin die bereits bestehenden und bekannten Kontaktmöglichkeiten zu nutzen.