Der Werkstattrat - Interessenvertretung der Beschäftigten
Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung und Ansprechpartner der Beschäftigten in allen Betriebsstätten der Lübbecker Werkstätten. Die Mitwirkung des Werkstattrats ist im § 144 Abs. 2 SGB IX festgeschrieben. Geregelt wird sie durch die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Der Werkstattrat besteht aus 9 Mitgliedern.
Der Werkstattrat hat aufgrund der WMVO unter anderem folgende Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass Gesetze und Werkstattverträge eingehalten werden;
- die Interessen der schwerstbehinderten Menschen
- die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Anregung von Maßnahmen bei der Geschäftsführung, die den Beschäftigten dienen
Bei folgenden Themen redet der Werkstattrat mit:
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten
- Unterstützung förderungsbedürftiger Beschäftigter aus dem Berufsbildungs-Bereich (BBB)
- Ausflüge, soziale Aktivitäten und Feiern
- Mitsprache zur Arbeitssicherheit und zu Essen und Getränken
Sitzungen des Werkstattrates finden zweimal im Monat statt, davon ist eine zusammen mit dem Geschäftsführer.
Ausführliche Informationen zum Werkstattrat finden Sie hier: Flyer Werkstattrat
Werkstattrat vor Ort:
Marita Alstede, Betriebsstätte Am Osterbruch
Erik Bolz, Betriebsstätte Am Osterbruch
Benjamin Estermann, Betriebsstätte Am Osterbruch
Beate Bujack, Betriebsstätte Am Osterbruch
Thomas Hessing, Betriebsstätte STABAK-Industrieservice, Hausstätte 20
Tanja Lohmeier, Betriebsstätte STABAK-Industrieservice
Judith Redecker, Betriebsstätte STABAK Industrieservice, Hausstätte 20
Jürgen Schmidt, Betriebsstätte STABAK-Industrieservice/ Mensa Rahden
Uwe Titkemeier, Betriebsstätte Am Osterbruch
Frauenbeauftragte für beschäftigte Frauen: Jennifer Paul, Betriebsstätte Hunnebrock, Kleiststr. 20-24, Bünde