Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte sind die Interessenvertretung und Ansprechpartner der Beschäftigten in allen Betriebsstätten der Lübbecker Werkstätten.
Die Mitbestimmung und Mitwirkung des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten sind in § 222 Sozial-Gesetz-Buch 9 (SGB 9) festgeschrieben. Geregelt wird sie durch die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO).
Der Werkstattrat
Der Werkstattrat der Lübbecker Werkstätten besteht aus 9 Mitgliedern. (§ 3 WMVO)
Die Amtszeit des Werkstattrates beträgt 4 Jahre. (§ 29 WMVO)
Nach § 4 WMVO hat der Werkstattrat unter anderem folgende allgemeine Aufgaben:
- Darüber zu wachen, dass Gesetze und Werkstattverträge eingehalten werden.
- Dass die Interessen der schwerstbehinderten Menschen beachtet werden.
- Dass die Gleichstellung von Frauen und Männern beachtet wird.
- Anregung von Maßnahmen bei der Geschäftsführung, die den Beschäftigten dienen.
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und mit der Geschäftsführung zu verhandeln.
- Unterstützung förderungsbedürftiger Beschäftigter aus dem Berufsbildungs-Bereich (BBB)
In § 5 WMVO sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Werkstattrates geregelt.
Das sind zum Beispiel Themen wie:
- Das Entgelt der Werkstatt-Beschäftigten.
- Ausflüge, soziale Aktivitäten und Feiern.
- Mitsprache zur Arbeitssicherheit, Baumaßnahmen und zu Essen und Getränken.
In § 7 WMVO sind die Unterrichtungsrechte des Werkstattrates geregelt.
Das sind:
- Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses zur Werkstatt, Versetzungen und Umsetzungen.
- Verlauf und Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung.
- Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals der Werkstatt.
Sitzungen des Werkstattrates finden 2-mal im Monat statt, davon ist 1 Sitzung zusammen mit dem Geschäftsführer.
Mitarbeit in der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW
Der Werkstattrat der Lübbecker Werkstätten arbeitet auch in der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW (kurz: LAG WR NRW) mit.
Diese besteht aus 17 Delegierten (Vertretern). Die Delegierten kommen aus Werkstätten in ganz NRW und sind selbst Werkstatträte.
Die LAG WR NRW macht sich stark für die Beschäftigten in den Werkstätten und helfen bei Fragen oder Problemen. Sie gibt Tipps für die Arbeit im Werkstattrat. Die LAG WR NRW spricht mit Politikern und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (LAG WfbM) in NRW und arbeitet in wichtigen Arbeitskreisen in NRW mit.
2 Mitglieder des Werkstattrates der Lübbecker Werkstätten zählen zu den oben genannten 17 Delegierten in der LAG WR NRW.
Das sind Marita Alstede und Tanja Lohmeier.
Tanja Lohmeier ist nicht nur Vorsitzende des Werkstattrates der Lübbecker Werkstätten, sondern auch Vorsitzende der LAG WR NRW.
Weitere Informationen zur Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW finden Sie unter folgendem Link:
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW
Mitglieder des Werkstattrates
Betriebsstätte “Am Osterbruch”: Marita Alstede, Björn Bredemeier, Beate Bujack, Wilfried Kotz, Susanne Lohmeier, Sylke Schäffer, Uwe Titkemeier
Betriebsstätte “STABAK-Industrieservice”: Tanja Lohmeier (Vorsitzende des Werkstattrates)
Betriebsstätte “STABAK Industrieservice”, Hausstätte 20: Judith Redecker
Die Frauenbeauftragte
In § 39a WMVO sind die Aufgaben und die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten geregelt.
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten behinderten Frauen.
Die Amtszeit der Frauenbeauftragten beträgt ebenfalls 4 Jahre.
Ihrer Aufgaben sind:
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
- Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Frauenbeauftragte für beschäftigte Frauen: Beate Bujack, Betriebsstätte “Am Osterbruch”