Die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke wurde im Jahr 2001 durch den Verein Lebenshilfe Lübbecke errichtet und durch die Bezirksregierung Detmold als selbständige Stiftung öffentlichen Rechts genehmigt. Sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
An die Stiftung gerichtete Zuwendungen sind frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind einkommens- und körperschaftsteuerfrei.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung Lebenshilfe Lübbecke steht unter staatlicher Aufsicht, um die Erfüllung des Stiftungszweckes zu überwachen.
Das Kuratorium berät und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand.
Stiftung Lebenshilfe Lübbecke
Stiftungsvorstand
Hausstätte 19
32312 Lübbecke
Telefon: 0 57 41/ 37 11 11