Ein Zuhause bietet die WuB Wohnen und Begleiten gGmbH auf verschiedenste Art und Weise. So ergänzt das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF) das vielfältige Wohnangebot des Trägers. Es ist eine besondere Form des Ambulanten Betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. §§ 53, 54 ff. SGB XII. Anstelle einer sonst erforderlichen Hilfe im stationären Wohnen findet die Klientin bzw. der Klient gegen eine angemessene Erstattung der Aufwendungen, Begleitung in der Gastfamilie. Die Betreuung der Klienten oder in der Gastfamilie wird durch ein BWF-Team begleitet und unterstützt.
Das BWF soll erwachsenen behinderten Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene individuelle Betreuung und Unterstützung bieten. Ziele sind die Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen sowie die Förderung der Verselbstständigung entsprechend den Möglichkeiten des Menschen im Einzelfall.
Das Angebot der Familienpflege richtet sich in der Regel an Einzelpersonen, wie
- Erwachsene behinderte Menschen, die zuvor in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe gelebt haben.
- Behinderte Jugendliche, die im Rahmen der Jugendhilfe in Pflegefamilien gelebt haben und in diesen auch weiterhin unterstützt werden wollen.
- Erwachsene behinderte Menschen, die im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht mehr ausreichend unterstützt werden können.
Leistungen des Familienpflegeteams sind:
- Akquise der Gastfamilien
- Vermittlung von Gastfamilien für Nutzer
- Antragsstellung beim Kostenträger / Sicherstellung des finanziellen Rahmens
- Beratung und Begleitung der Gastfamilien und Nutzer
- Organisation einer anderen Unterstützungsform
- Dokumentation
Leistungen der Gastfamilien:
- Wohnraum zur Verfügung stellen
- Einbindung des Nutzers in das Familienleben
- Beratung und Unterstützung bei der Basisversorgung (Ernährung, Körperpflege, Hygiene, Bekleidung)
- Hilfe und Training im hauswirtschaftlichen Bereich
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
- Begleitung zu und Beratung bezgl. ärztlicher Versorgung / Gesundheit
- Hilfestellung bei Problemen und Konflikten im sozialen Umfeld
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Hilfe zur sozialen Integration
- Kooperationskontakte zu Werkstätten, Tagesgruppen etc. pflegen
Voraussetzungen der Gastfamilien:
Die Gastfamilie muss keine professionelle Erfahrung im Umgang mit behinderten Menschen mitbringen, jedoch die Fähigkeit, individuell mit den Einschränkungen des Nutzers umgehen und angemessen auf dessen Verhalten reagieren zu können. Die Akzeptanz behinderter Menschen ist dafür eine Grundvoraussetzung.
Eine Gastfamilie kann eine Familie im klassischen Sinne sein, aber auch Einzelpersonen oder Paare.
Im Rahmen der Unterstützung verpflichtet sich die Gastfamilie, dem Nutzer ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen (ein eigenes Zimmer) und notwendige Hilfen zur Bewältigung des Alltages zu erbringen.