Wichtige Informationen: Stromkosten für elektrische Hilfsmittel und Euroschlüssel für Behindertentoiletten

Anbei haben wir zwei wichtige Informationen für Sie: 

Krankenkassen müssen Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen

Die meisten Patienten und Pflegebedürftigen bezahlen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst, obwohl die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen. Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten, sondern zum Beispiel auch Elektromobile oder Elektrorollstühle.

Falls Sie von der Stromkostenerstattung bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts wussten, ist das kein Problem. Sie haben die Möglichkeit, bis zu vier Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen

Weitere Informationen darüber, wie die Stromkostenerstattung für Hilfsmittel erfolgt oder für welche Hilfsmittel die Krankenkassen bezahlen müssen, finden Sie hier.

 

Euroschlüssel für Behindertentoiletten

Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar.

Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.

Berechtigt zum Kauf eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis

  • entweder – unabhängig vom Grad der Behinderung – eines der Merkzeichen aG, B, H, Bl eingetragen haben oder
  • das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben.

Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen.

Behinderteneinrichtungen/-organisationen wie gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen können den Schlüssel auf Rechnung erhalten, wobei für diese das Versenden der Kopie des Schwerbehindertenausweises natürlich entfällt.

Weitere Informationen zum Euroschlüssel für Behindertentoiletten finden Sie hier.

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