Ältere Corona-Infos

++Archivierte Infos++

Stand: 11.08.2021

Georg Droste konnte am 11. August 2021 den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil an der Betriebsstätte Am Osterbruch begrüßen. Zusammen mit Achim Post, Ernst-Wilhelm Rahe und Lübbeckes Bürgermeister Frank Haberbosch besichtigten sie Arbeitsbereiche der Werkstatt. Zum Thema "Werkstatt im Wandel" gab es einen Austausch mit dem Gesamtgeschäftsführer Christian Lemper, dem Bereichsleiter Arbeit Daniel Thielemann und dem Betriebsleiter der Betriebsstätte Am Osterbruch Swen Kamm über die Zukunft der Werkstätten. Hubertus Heil positioniert sich für den Erhalt der Werkstätten.

Presseberichte hierzu finden Sie unter

https://lebenshilfe-luebbecke.de/service/pressearchiv/

Stand: 09.06.2021 10:30 Uhr

Sehr geehrte Beschäftigte, Angehörige, Mitarbeiter und Freunde der Lebenshilfe Lübbecke.

Die Pandemie hat mehr als 1 Jahr unseren Tagesablauf beeinflusst und uns in vielen persönlichen Lebenslagen eingeschränkt. Zwar müssen wir auch heute noch Rücksicht nehmen und z.B. die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, doch spüren wir täglich, dass nach und nach die Normalität zurück kehrt.

Die aktuellen Inzidenzwerte zeigen es deutlich und auch die Zahl der Impfungen gegen das Covid-19-Virus steigt.

Wir sind also zuversichtlich, dass diese Entwicklungen weiterhin positiv verlaufen.

Wir werden daher unsere Mitteilungen in diesem Bereich einstellen.

Stand: 27.05.2021

In NRW gilt ab dem 07.06.2021 landesweit für die Kindertagesbetreuung der Regelbetrieb.
Dies bedeutet, dass ab diesem Datum alle Kinder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten wöchentlichen Umfang haben.
Falls es zukünftig zu regionalen oder lokalen Infektionsgeschehen kommt, können Kommunen im Rahmen einer Allgemeinverfügung in den eingeschränk-ten Regelbetrieb zurückkehren.

Die entsprechenden Informationen des MKFFI finden Sie unter folgenden Links:

Offizielle Information Betrieb ab 07.06.2021

Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 07.06.2021

 

Stand: 07.05.2021

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir in der vergangenen Woche die zweite Impfung unserer Beschäftigten, Mitarbeiter, sowie Fahrer, Begleitpersonen und  Therapeuten erfolgreich durchführen konnten.

Die Zusammenarbeit mit den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke, sowie unserem Betriebsmedizinischen Dienst war sehr konstruktiv, so dass wir von einem reibungslosen Ablauf sprechen können.

Wir danken auf diesem Weg allen Helfern und Organisatoren, die bei der Planung und Durchführung mitgewirkt haben.

Wir hoffen, dass wir durch die Impfung schwere Krankheitsverläufe verhindern und bald wieder eine gewisse Normalität leben können. Auch wenn uns weiterhin die obligatorischen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erhalten bleiben werden.

 

Stand: 23.04.2021

Umsetzung der Bundesnotbremse in den Kitas:

Mit Inkrafttreten der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt die „Bundesnotbremse“ auch für die Kindertagesbetreuung:

Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb mit den bekannten Regelungen wie der verbindlichen Gruppentrennung, Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um 10 Stunden.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Offizielle Information Bundesnotbremse

Ministerschreiben Eltern Bundesnotbremse 22042021

Anlage Eigenerklärung Betreuungsbedarf

 


Stand: 19.04.2021

Die Planungen zur Durchführung der 2. Impfung laufen.

Diese sollen ab dem 03. Mai 2021 in den Betriebsstätten durchgeführt werden.

Alle betroffenen Personen erhalten hierzu in den nächsten Tagen eine schriftliche Information.

 

Stand: 26.03.2021 18:00 Uhr

Wir sind sehr froh mitteilen zu können, dass die in dieser Woche vom Kreis Minden-Lübbecke und Kreis Herford durchgeführten Covid-19-Impfungen der Menschen mit Behinderungen, sowie unserer in Kontakt stehenden Mitarbeitern, Fahrer und Begleitpersonen und Therapeuten abgeschlossen sind.

Das Impfangebot wurde sehr gut angenommen und konnte durch eine gute Planung in Zusammenarbeit mit dem Betriebsärzten Frau Dr. Laer und Herrn Dr. Hafer, unserem Pandemie-Team und in Absprache mit den Kreisen reibungslos durchgeführt werden.

Tanja Lohmeier, Vorsitzende des Werkstattrates der Lübbecker Werkstätten merkt an: „Wir sind froh, dass sich so viele Beschäftigte und Mitarbeiter haben impfen lassen. Wir wissen, es war viel Arbeit in so kurzer Zeit die Impfungen für alle Beschäftigten, Mitarbeiter usw. zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Wir sagen DANKESCHÖN an alle Beteiligten!

Christian Lemper, Vorsitzender der Geschäftsführung des Lebenshilfe Lübbecke e.V. ist ebenfalls froh „in dieser Pandemie einen Schritt weiter gegen die Bekämpfung des Corona-Virus zu sein. Wir hoffen auf diese Weise schwere Verläufe  bei einer Infektion mit dem Corona-Virus verringern zu können.

 

Stand: 18.03.2021, 19:15 Uhr

 

Gute Nachrichten:
Die Impfungen in den Einrichtungen der Lübbecker Werkstätten können in der

nächsten Woche wie geplant stattfinden!
Es handelt sich hierbei ausschließlich um Impftermine für die Beschäftigten und

Mitarbeitenden der nachfolgend genannten Einrichtungen, die sich zur Impfung

angemeldet haben sowie die angemeldeten Busfahrer, Begleitpersonen und

Therapeuten!

 

Die Impftermine finden wie folgt statt:

 

22.03.2021: Montagvormittag        Betriebsstätte „Mehnenfeld“
22.03.2021: Montagnachmittag     Betriebsstätte „Am Osterbruch“ und

                                                       Betriebsstätte „STABAK“, Hausstätte 20

23.03.2021: Dienstag                     Betriebsstätte „Am Osterbruch“ und

                                                       Betriebsstätte „STABAK“, Hausstätte 20

24.03.2021: Mittwochvormittag      Betriebsstätte „Oberbehme“

24.03.2021: Mittwochnachmittag   Betriebsstätte „ReTec“

25.03.2021: Donnerstag                Betriebsstätte „Hunnebrock“

26.03.2021: Freitag                       Betriebsstätte „STABAK“, Kaiserstraße

 

Stand: 16.03.2021, 09:50 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Stopp für den Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca, bis zur Klärung eines Zusammenhanges des Impfstoffes mit der Bildung von Blutgerinnseln, ausgesprochen.

Aus diesem Grund könnte es sein, dass die geplanten Impfungen für unsere Einrichtungen für die nächste Woche (Kalenderwoche 12) ausgesetzt werden.
Wir werden Sie über Änderungen und das weitere Vorgehen kurzfristig informieren.

Stand: 12.03.2021, 09:15 Uhr

Das Gesundheitsamt Herford hat das Betretungsverbot für Beschäftigte der Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Kreis Herford aufgehoben.

Die Beschäftigten der Betriebsstätten

Betriebsstätte Hunnebrock
Betriebsstätte ReTec Industrieservice
Betriebsstätte Oberbehme

 

können am Montag, dem 15.03.2021, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Stand: 05.03.2021 12 Uhr

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat seinen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 erweitert. Demnach wird das Impfangebot ab dem 08. März für Beschäftigte und Wohnheimbewohner erweitert, sowie für Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung und Pflege wahrnimmt. Die Planungen zur Durchführung der Impfungen in den Einrichtungen des Lebenshilfe Lübbecke e.V. laufen mit Hochdruck, um so zeitnah wie möglich die Impfungen durchführen zu können. Hierfür gibt es klare Vorgehensweisen, die einzuhalten sind.

Sobald die Voraussetzungen gegeben und der Impfstoff zur Verfügung gestellt wird, werden wir kurzfristig darüber informieren. Für Rückfragen können Sie sich an die Einrichtungsleiter wenden.

Stand: 05.03.2021 11 Uhr

Ab dem 08.03.2021 bleiben die wöchentlichen Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten bis auf Weiteres um 10 Stunden reduziert, da auch weiterhin feste Gruppensettings vorgehalten werden müssen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht gruppenübergreifend eingesetzt. Bei Personalengpässen in den Gruppen besteht keine Möglichkeit des Einsatzes in einer der anderen Gruppen.

Früh- und Spätdienste werden ausschließlich vom Personal des jeweiligen Gruppensettings übernommen.

Stand: 01.03.2021, 9:00 Uhr

Wir müssen leider mitteilen, dass auf Anordnung des Gesundheitsamtes Herford ein Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Kreis Herford ausgesprochen wurde.

Aus diesem Grund bleiben unsere Betriebsstätten ab Dienstag, den 02.03.2021 für die Beschäftigten der

·        Betriebsstätte Hunnebrock

·        Betriebsstätte ReTec Industrieservice

·        Betriebsstätte Oberbehme

bis (zunächst) zum 14.03.2021 geschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie weiterhin auf unserer Homepage.

26.02.2021 Stand Corona-Schutzimpfung in den Einrichtungen der Lebenshilfe Lübbecke

Seit einigen Wochen läuft die Impfkampagne zur Corona-Schutzimpfung auch in Deutschland und die meisten Bewohner von Pflegeheimen sind mittlerweile geimpft.

Viele Angehörige und Betreuer fragen sich nun, wann denn die Bewohner und Beschäftigte der Einrichtungen der Lebenshilfe Lübbecke an die Reihe kommen.

Laut der letzten Informationen, die uns vom Ministerium und den Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege in den letzten Tagen übermittelt wurden, sind die Impfungen für die Personen der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab der zweiten Märzwoche vorgesehen. Ein genauer Zeit- und Ablaufplan liegt allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, wir rechnen aber in den nächsten Tagen damit.

Sobald wir nähere Informationen dazu haben, werden Sie über die Einrichtungsleitungen zeitnah informiert. 

Aktuelle Informationen erhalten Sie weiterhin auf unserer Homepage . Ebenso stehen Ihnen die Leitungen der Einrichtungen für Fragen und Abstimmungen zur Verfügung.

Stand: 17.02.2021, 11:45 Uhr

In dieser Woche gilt in allen Kindertagesstätten noch der „eingeschränkte Pandemiebetrieb“.

Bei rückläufigem Infektionsgeschehen sehen die Planungen wie folgt aus:

Ab dem 22.02.2021 können im „eingeschränkten Regelbetrieb“ alle Kinder wieder die Kindertagesstätten besuchen. Dies beinhaltet allerdings, dass die wöchentlichen Betreuungszeiten weiterhin um 10 Stunden reduziert bleiben und nach wie vor feste Gruppensettings vorgehalten werden müssen.

Voraussichtlich ab dem 08.03.2021 gilt ein „lokal eingeschränkter Regelbetrieb“, in dem die Träger der Kindertagesstätten je nach individueller Situation der Einrichtung zum Infektionsschutz weiterhin die wöchentliche Betreuungszeit um 10 Stunden/Woche kürzen können.

Die Rückkehr in einen „Regelbetrieb“ ist perspektivisch abhängig davon, wann zertifizierte Selbsttests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend vorhanden sind und/oder Impfungen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten vollzogen werden können.

Bei stetig steigendem Infektionsgeschehen soll in die jeweilige zurückliegende Phase zurückgekehrt werden oder gar eine „Corona-Notbremse“ zum Einsatz kommen mit weiteren Einschränkungen (Betretungsverbot, Notbetreuung usw.).

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des MKFFI an die Eltern und Familien, sowie den Planungen für die Kindertagesbetreuung angepasst an das Infektionsgeschehen.

Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 22.02. und Perspektiven

Planung für die Kindertagesbetreuung

Stand: 12.02.2021, 15:30 Uhr

Die Kindertagesstätten befinden sich auch weiterhin – zunächst bis zum 19.02. – im eingeschränkten Pandemiebetrieb.

In der kommenden Woche wird das MKFFI über das weitere Vorgehen ab dem 22.02.2021 informieren.

Die entsprechende Information des Ministeriums entnehmen Sie bitte folgendem Link:

Offizielle Informationen Kindertagesbetreuung 15.02.-19.02.21

Stand: 12.02.2021, 12:00 Uhr

Es gilt weiterhin notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko zu verringern.

Daher wurden die aktuellen Corona-Maßnahmen auf Bundesebene bis zum
07. März 2021 verlängert.

Teilhabe am Arbeitsleben kann weiterhin in der Werkstatt, in der eigenen Wohnung oder in besonderen Wohnformen, wie Wohnheimen stattfinden.

Dies bedeutet, dass die Bewohner der Wohnheime der Lebenshilfe Lübbecke in den Wohnheimen bleiben und dort Teilhabe am Arbeitsleben erfahren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stand: 11.02.2021

Auf Nachfragen bei der mkb wird mitgeteilt, dass die Linie 630 ab Freitag, den 12.02.2021 die Hausstätte wieder anfahren wird.

In Bezug auf die Behindertenbeförderung ist wegen der Straßenverhältnisse immer noch mit Einschränkungen zu rechnen.

Stand: 09.02.2021 10:30 Uhr

Wegen der anhaltenden kritischen Straßenverhältnissen ist auch für die kommenden Tage mit Einschränkungen in der Behindertenbeförderung zu rechnen. Touren können weiterhin ausfallen oder verspäten sich. Wir bitten um Verständnis, dass die Sicherheit aller im Vordergrund steht. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Fahrdienst-Unternehmen, ob die Beförderung stattfinden kann.

Stand: 08.02.2021 16 Uhr

Aufgrund der aktuellen Wetterlage möchten wir Sie darüber informieren, dass die Beförderungsunternehmen Aschemeyer und Schulbusse Sonnenschein die Beförderung bis einschließlich Mittwoch, den 10.02.2021 einstellen. Die Firma  Engler Transfer wird am Dienstag, den 09.02.2021 keine Beförderung durchführen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

Stand: 08.02.2021

Zum Thema Corona-Schutzimpfung stellen wir Ihnen ein Erklär-Video in leichter Sprache zur Verfügung Corona-Impfung | Infos in Leichter Sprache - YouTube

Stand: 06.02.2021

Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen ist am Montag, den 08.02.2021 mit Einschränkungen in der Behindertenbeförderung zu rechnen; ggf. fallen Touren aus oder verspäten sich.

Bitte entscheiden Sie im Zweifelsfall selbst, ob sie in die Werkstatt kommen bzw. ihre Angehörigen in die Werkstatt schicken.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Stand: 27.01.2021

Die Anpassung der Corona-Schutzverordnung NRW gibt weiterhin vor, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern.

Alle bisher geltenden Regelungen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

Teilhabe am Arbeitsleben kann in der Werkstatt, in der eigenen Wohnung oder in besonderen Wohnformen, wie Wohnheimen stattfinden.

Dies bedeutet, dass die Bewohner der Wohnheime der Lebenshilfe Lübbecke weiterhin in den Wohnheimen bleiben, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

 Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stand: 21.01.2021

Unsere Kindertagesstätten bleiben geöffnet, befinden sich aber nach wie vor in einem eingeschränkten Pandemie-Betrieb:
Alle Maßnahmen, wie auch die Regelung, dass die wöchentliche Betreuungszeit für jedes Kind um 10 Stunden verringert wird, bleiben zunächst weiterhin bis zum 14.02.2021 bestehen.

Der Apell des Dr. Joachim Stamp (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW), die Kindertagesbetreuungsangebote nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist, wird nochmal ausdrücklich erneuert:

Link: 20210121_Elternbrief Minister Stamp

Außerdem finden Sie im folgenden Link „Informationen zur Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld“:  Offizielle Information Kinderkrankentage

Stand: 13.01.2021 9 Uhr

Die aktuelle Lage der Corona-Pandemie in unseren Kreisgebieten gibt leider weiterhin keinen Anlass zu besonderer Hoffnung auf Besserung.

Die aktuelle Lage hat u.a. auch dazu geführt, dass die Wohnheime im Kreis Minden-Lübbecke vom dortigen Gesundheitsamt den Alten-und Pflegeeinrichtungen gleichgesetzt wurden. Das hat zur Folge, dass die entsprechenden Vorschriften zu Schnelltests jetzt auch bei uns umgesetzt werden müssen.

Zukünftig werden die Bewohner nun einmal wöchentlich getestet, die Mitarbeiter alle drei Tage und die Besucher bei jedem Besuch. Bei einer Heimfahrt mit Übernachtung würden wir bei der Rückkehr ins Wohnheim die Tests nun auch selber durchführen.

Die Besuchsregelungen in den Wohnheimen sind ansonsten unverändert wie in den letzten Wochen, also mit Anmeldung, Kurzscreening, Mund- Nasenschutz etc. Der Mundschutz muss jetzt allerdings eine FFP2 Maske sein.

Durch diese Gleichstellung sind die Bewohner auch in die höchste Priorisierungsstufe für die Corona-Impfung gerutscht. Die Wohnheime sind bereits bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die das Impfprogramm organisiert, angemeldet und die Rückmeldung ist, dass wir bereits im Januar/Februar mit der Impfung der Bewohner rechnen können.

Stand: 08.01.2021 11 Uhr

Für die Dauer des bundesweiten Lockdowns gilt zunächst bis zum 31.01.2021 für unsere Kindertagesstätten ein eingeschränkter Pandemiebetrieb mit u.a. folgenden Regelungen:

Die Kindertagesstätten bleiben geöffnet, allerdings gibt es weiterhin den dringenden Appell, dass Eltern/Sorgeberechtigte ihre Kinder, wann immer möglich, selbst zu betreuen.

Der Betreuungsumfang für jedes Kind wird erneut um 10 Wochenstunden verringert.

Nähere Ausführungen entnehmen Sie bitte der offiziellen Information zum eingeschränkten Pandemiebetrieb, sowie dem Brief des Ministers Dr. Joachim Stamp:

20210107 Elternbrief Minister eingeschränkter Pandmiebetrieb

20210107_Offizielle_Information eingeschränkter Pandemiebetrieb

Stand: 07.01.2021 15 Uhr

Öffnung der Betriebsstätten im Kreis Minden - Lübbecke

 Liebe Beschäftigte, Angehörige und gesetzliche Betreuer,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unsere Betriebsstätten Am Osterbruch, Mehnen­feld und STABAK-Industrieservice wieder geöffnet werden. Der Kreis Minden-Lübbecke hat die Schließung der Betriebsstätten über den 10.01.2021 nicht verlängert.

Sie können ab Montag, den 11. Januar 2021 wieder in die Werkstatt kommen.

Vorsorglich weisen wir aber darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass das Land NRW aufgrund der noch zu erwartenden Aktualisierung der Coronaschutzverordnung andere Maßnahmen anordnen könnte.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste, diese sind während der üblichen
Betriebszeiten erreichbar.

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wurden deutschlandweit nochmals verschärft.

Welche Auswirkungen dieses für die Lebenshilfe Lübbecke und ihre Tochtergesellschaften in den Bereichen der Schulbetreuung, Kindertagesstätten, Wohnheime und Werkstätten hat, wird zurzeit noch durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erarbeitet.

Sobald uns eine entsprechend überarbeitete Corona-Schutz-Verordnung vorliegt, werden wir Sie hier kurzfristig darüber informieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bis dahin keine Aussagen über anstehende Veränderungen treffen können.

Stand: 18.12.2020 13 Uhr

Auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Kreises Minden-Lübbecke gilt für die Beschäftigten der

  • Betriebsstätte Am Osterbruch
  • Betriebsstätte STABAK Industrieservice, Kaiserstraße 5 + Hausstätte 20
  • Betriebsstätte Mehnenfeld

ein Betretungsverbot in der Zeit vom 21.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021.

Stand: 17.12.2020 18 Uhr

Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes Kreises Minden-Lübbecke schließen ab Montag, den 21.12.2020 bis einschließlich Montag, den 04.01.2021 folgende Einrichtungen ihren Betrieb:

  • Betriebsstätte Am Osterbruch
  • Betriebsstätte STABAK Industrieservice, Kaiserstraße 5 + Hausstätte 20
  • Betriebsstätte Mehnenfeld

Es wird den Beschäftigten der o.g. Betriebsstätten angeraten bereits am 

Freitag, den 18.12.2020 zu Hause zu bleiben.

Weitere Informationen erhalten Sie fortlaufend auf unserer Homepage.

Stand: 12.12.2020 14 Uhr

Die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus bleiben weiterhin hoch. Darum gibt das Land NRW ab dem 14.12.2020 bis zunächst 10.01.2021 weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vor.  Dieses hat auch für die Lebenshilfe Lübbecke und ihre Einrichtungen Auswirkungen.

Zwar werden die Kindertagesstätten nicht geschlossen, doch aufgrund des dramatischen Anstiegs des Infektionsgeschehens gibt es den dringenden Appell des MKFFI des Landes NRW an alle Eltern, das Betreuungsangebot der Kitas nur in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt notwendig ist. Diesen finden Sie unter folgendem Link: 20201211 Offizielle Information Land NRW_Lockdown

An allen Arbeitsplätzen der Einrichtungen der Lebenshilfe und ihrer Tochtergesellschaften gilt Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Dies gilt auch für Büroarbeitsplätze mit mehr als einer Person.

Sobald uns weitere Informationen zu den Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bekannt werden, werden wir diese Information auf unserer Homepage an Sie weitergeben.

Stand: 12.12.2020 13 Uhr

Bei Fragen zu Quarantäne-Anordnungen des Gesundheitsamtes können Sie sich telefonisch an Frau Andrea Kirschbaum, Telefon: 0170/3348379 oder an Frau Martina Wansner, Telefon: 0170/2263598 wenden.

Stand: 09.12.2020 13 Uhr

Im Folgenden finden Sie einen Brief des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW:  Pandemiebetrieb Kita

Wir sind froh und dankbar darüber, dass wir in allen Kindertagesstätten bisher von Infektionsfällen mit dem Covid19-Virus verschont blieben.

Wir wünschen und bemühen uns sehr, den uns anvertrauten Kindern und deren Familien auch weiterhin die Betreuung in gewohnter Form (in Zeiten des Regelbetriebs in der Pandemie) ermöglichen zu können.

Stand: 09.12.2020 9 Uhr

Einkaufsservice während einer Corona-Quarantäne

Sie sind in Quarantäne oder an Covid-19 erkrankt? Die Lebenshilfe Lübbecke bietet ihren Beschäftigten und ihren Familienmitgliedern, sowie MitarbeiterInnen in diesem Falle einen kostenlosen Einkaufsservice an.

Wenn man nicht „vor die Tür“ darf und Familie oder Freunde nicht einspringen können, sind Einkäufe oder Apothekengänge schon ein Problem. Daher haben sich ehrenamtliche MitarbeiterInnen bereit erklärt, für Sie einzukaufen.

Wie funktioniert der Einkaufsservice? 

Sie melden sich bei Heike Attrot unter der Telefon-Nr. 05741/250 17 16.

Ein/e Ehrenamtliche/r nimmt telefonisch Kontakt auf und vereinbart einen Termin mit Ihnen.

Sie stecken Ihren Einkaufszettel und das Bargeld in einen Umschlag, schreiben Ihre Telefon-Nr. für Rückfragen darauf und bestimmen eine kontaktlose Übergabe des Umschlags. Nach erledigtem Einkauf erhalten Sie Ihre Lebensmittel oder Medikamente, sowie den Umschlag mit Beleg und Restgeld ebenso kontaktlos zurück. Wir bitten um Verständnis, dass Schnäppchenjagen oder Hamsterkäufe, sowie der Einkauf in verschiedensten Geschäften nicht vorgesehen sind.

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns. Vielen Dank!

Stand: 03.12.2020 11 Uhr

Aufgrund der immer noch hohen Zahlen der Corona-Neuinfektionen, haben wir unsere Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus weiter angepasst.

Unsere Hygienemaßnahmen und die AHAL-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske-Lüften) werden regelmäßig geschult. Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber Beschäftigten und Mitarbeitern sehr ernst, um sie in unseren Einrichtungen zu schützen. Wir bitten alle verantwortungsvoll und aufmerksam mit eigenen Krankheitssymptomen, wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche umzugehen.

Eine telefonische Beratung ist über die Corona-Hotline Tel: 116 117 möglich oder über den Hausarzt. Bei akuter Atemnot ist der bekannte Notruf Tel: 112 zu rufen.

Bei möglichen positiven Fällen einer Corona-Infektion besteht ein enger Kontakt zum Gesundheitsamt, das die genaue Vorgehensweise vorgibt.

Wir wünschen allen viel Kraft und Zuversicht für die kommende Zeit und danken für Ihre Unterstützung und Verständnis.

Stand: 16.11.2020 8 Uhr

Informationen für die Wohnheime

Die Situation in den Wohnheimen ist derzeit weiterhin stabil. Wir sind bisher von Infektionen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht betroffen.

Die Maßnahmen der Landesregierung wirken sich naturgemäß auch auf die Freizeitmöglichkeiten der Einrichtungen aus. So sind manche Aktivitäten wie Kegeln oder auswärts essen derzeit nicht möglich.

Die Besuchsregelungen sind unverändert gültig. Mit Beginn der kalten Jahreszeit werden die Besuche nicht mehr nur ausschließlich in den Außenbereichen möglich sein. Damit Sie auch weiterhin Ihre Angehörigen besuchen können, haben wir in jedem Wohnheim besondere Räumlichkeiten vorbereitet.

Leider werden in diesem Jahr auch keine großen Weihnachtsfeiern stattfinden können. Die Gruppen begehen diese besonderen Tage in den einzelnen Gruppen. Auch die sonst so beliebten Veranstaltungen mit den Angehörigen in den Gruppen werden nicht stattfinden können, da dies durch die Corona-Schutzverordnung untersagt ist.

Wir hoffen mit unserem verantwortungsvollem Umgang mit den Gefahren durch die Corona-Pandemie Bewohner und Mitarbeiter in den Wohnheimen den best möglichen Schutz gewährleisten zu können und bitten Sie, die Angehörigen, weiterhin im Verständnis und Ihre Unterstützung.

Stand: 11.11.2020 13 Uhr

Information für die Kindertagesstätten:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat weitere Infos für Eltern, Träger und das Personal der Kindertagesstätten bereitgestellt. Zudem hat Minister Dr. Joachim Stamp einen persönlichen Brief zu den aktuellen Entwicklungen verfasst. Die entsprechenden Schriftstücke sind unter den folgenden Links einsehbar:

Schreiben Min. Dr. Stamp_zu Aktuelle Entwicklungen

Infobief Aktuelle Entwicklungen

Krankheits- und Erkältungssymptome

Richtig lüften

Stand: 09.11.2020 9:30 Uhr

Mit Stand heute teilen wir Ihnen vorsorglich mit, dass es auf 2 Fahrdienst-Linien der Betriebsstätte Hunnebrock bei Personen, die im Fahrzeug waren, jeweils einen positiven Corona-Fall gibt.  Das Gesundheitsamt Herford hat sämtliche Fahrgäste dieser Linien ab sofort zunächst für 5 Tage in Quarantäne gesetzt. Die weitere Vorgehensweise wird durch das Gesundheitsamt vorgegeben.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir es hier mitteilen.

Stand: 05.11.2020

Die Lebenshilfe Lübbecke unterstützt die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und geht verantwortungsvoll mit der Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen um. 

Unsere Erreichbarkeit über Telefon und E-Mail ist sichergestellt. Nutzen Sie bitte bevorzugt den Kontakt per E-Mail und Telefon. In den Verwaltungsbereichen arbeiten wir nach Möglichkeit mobil. Für bereits vereinbarte Termine erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem Gesprächspartner über die Durchführungsmöglichkeiten.

 

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese für uns alle schwierige Situation!

Stand: 03.11.2020

Das Land NRW hat eine umfangreiche Infoseite erstellt mit allen aktuellen Nachrichten rund um die Corona-Ausbreitung.  Hier klicken

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in unseren Einrichtungen aktuell folgende Maßnahmen:

Kitas

Unsere Kindertagesstätten bleiben auch weiterhin für alle Familien geöffnet. Falls es auf Landesebene zu weiteren - für die Kitas relevanten - Ausführungen kommt, werden Sie zeitnah informiert.

Die bisher bewährten, erhöhten Hygiene- und Sicherheitsstandards bleiben weiterhin bestehen.

Werkstätten:

Die bisherigen AHA-Regeln bleiben bestehen.

Die Therapieangebote in den Betriebsstätten finden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterhin statt. Die Sportangebote können nur auf Basis der allgemeinen Vorgaben erfolgen.

Wohnheime:

Durch die Allgemeinverfügung CoronaAVEHGSosH vom 28.10.2020 hat das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) mit sofortiger Wirkung verfügt, dass bei den Bewohnern der Wohnheime ein Antigen-Schnelltest durchzuführen ist, wenn sie nach einem Übernachtungsaufenthalt wieder zurück ins Wohnheim kommen.

Da diese Anordnung nicht in der gebotenen Zeit sachgerecht umzusetzen ist, wurde mit der Geschäftsleitung vereinbart, dass Bewohner, wenn sie außerhalb des Wohnheims übernachten, selber für die Testung verantwortlich sind.

Alternativ können die Angehörigen weiterhin abgeholt werden und am selben Tag zurück ins Wohnheim kommen.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, entsprechende Testkonzepte zu entwickeln, die Testmaterialien zu besorgen und Mitarbeiter für die notwendigen Schulungen zu gewinnen und gehen davon aus, dass wir in naher Zukunft die Anordnung sachgerecht umsetzen können und so die Besucher wieder ohne Komplikationen stattfinden können.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese sehr kurzfristige Maßnahme.

Bleiben Sie gesund!

Stand: 23.10.2020 11 Uhr

Aufgrund der aktuellen Pandemielage werden ab Samstag, den 24.10.2020 alle Gruppenveranstaltungen aus dem FeD-Freizeitprogramm bis auf weiteres eingestellt.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Stand: 23.10.2020 9 Uhr

Aufgrund der leider drastisch steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen hat die Lebenshilfe Lübbecke ihren Hygieneplan angepasst.

Seit dem 22.10.2020 gilt in allen Einrichtungen, Diensten und Verwaltungen der Lebenshilfe Lübbecke und ihrer Tochtergesellschaften für alle eine Maskenpflicht. Ausnahmen gelten nur am direkten Arbeitsplatz, in der Betreuung in den Kindertagesstätten und bei der Nahrungsaufnahme. Wir bitten in diesem Zusammenhang  um verantwortungsbewusstes Handeln und bitten um Rücksichtnahme mit

·         Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern,

·         regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren.

Wir sind sehr froh und dankbar, dass wir bisher keine Infektionen in unseren Diensten und Einrichtungen hatten und wünschen umso mehr:

Bleiben Sie gesund!

Stand: 14.09.2020 8 Uhr

Seit dem 10.08.2020 kommen wieder alle Beschäftigten in die Werkstätten. Alle sind froh über diesen Schritt in die Normalität unter anderen Verhältnissen. Mit der Einhaltung der vorgegebenen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen in den Fluren und Gruppenräumen gehen Mitarbeiter und Beschäftigte sehr umsichtig um. Wir hoffen so auch weiterhin das Infektionsrisiko gegen das Corona-Virus so gering wie möglich halten zu können.

Anschreiben Ministerium an Beschäftigte und_Eltern

Offizielle Information Land NRW_Krankheitssymptome 

Offizielle Information Land NRW_Aufnahme Regelbetrieb

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Stand: 18.08.2020 12 Uhr

Seit dem 17.08.2020 sind die Kindertagesstätten wieder regulär für alle Kinder mit der vertraglich vereinbarten Buchungszeit geöffnet. Es gilt weiterhin, die in der Pandemie eingeführten erhöhten Hygienemaßnahmen umzusetzen. Wir werden die Betreuung der uns anvertrauten Kinder weiterhin verantwortungsbewusst gestalten, um jeglichem Risiko einer Infektion für die Kinder, Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzuwirken.

Anschreiben Ministerium an Beschäftigte und_Eltern

Offizielle Information Land NRW_Krankheitssymptome 

Offizielle Information Land NRW_Aufnahme Regelbetrieb

Stand: 05.08.2020 16 Uhr

Wir freuen uns, dass wir einen Schritt weiter auf dem Weg in die "verantwortungsvolle Normalität" sind. Am 03.08.2020 konnten wir wieder die Bewohner der Wohnheime in den Werkstätten begrüßen. In unseren Werkstätten gelten weiter die Hygiene- und Abstandsregeln und auch in den Wohnheimen bestehen die Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiterhin.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die Unterstützung in den vergangenen Monaten und hoffen auf eine stabile Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie.

Stand: 13.07.2020 13 Uhr

Aufgrund der weiterhin geltenden Abstandsregelungen und unseren internen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, haben wir uns dazu entschlossen, die Wiederaufnahme der Wohnheimbewohner in den Werkstätten bis Ende Juli zu verschieben. Wir werden in den kommenden Wochen alle vor Ort geltenden Hygienemaßnahmen in den einzelnen Betriebsstätten prüfen, um diese auch bei Vollauslastung in den Werkstätten gewährleisten zu können.

 

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, denn nur so können wir das Infektionsgeschehen weiterhin eindämmen, was uns in den vergangenen Monaten erfolgreich gelungen ist.

Stand: 30.06.2020 10 Uhr

Auf Grund der aktuellen Corona-Lage im Kreis Gütersloh haben wir uns entschlossen, die bestehenden Schutzmaßnahmen bis auf weiteres bestehen zu lassen. Leider müssen wir daher auch die Wiederaufnahme der Wohnheimbewohner in die Werkstätten nochmal verschieben. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass dies nicht vor dem 13. Juli 2020 erfolgen kann.

Stand: 28.05.2020 13 Uhr

Aufgrund der aktuellen Diskussionen der Bundesregierung über eine allgemeine Lockerungen der Maßnahmen, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir auch weiterhin die bisher vorgegebenen Hygienerichtlinien wie Abstand halten und das Tragen der Mund-Nasen-Masken, sowie das regelmäßige Händewaschen und desinfizieren mindestens bis zum 29.06.2020 aufrecht erhalten werden.

Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten und Mitarbeitern sehr ernst und versuchen so das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten.

Stand: 27.05.2020 14 Uhr

Ab dem 08.06.2020 wird ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ in unseren Kindertagesstätten aufgenommen.

Das bedeutet, dass allen Kindern in eingeschränktem Maße eine Betreuung angeboten wird.

Die erhöhten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzes bleiben unverändert bestehen.

Offizielle Information des Landes NRW zur Öffnung

Stand: 18.05.2020 12:00 Uhr

Wir freuen uns, dass wir seit dem 13.05.2020 die ersten Beschäftigten in den Betriebsstätten „ReTec Industrieservice“ und „STABAK Industrieservice“ und seit dem heutigen Tag in allen Betriebsstätten weitere Beschäftigte begrüßen können. Ab wann weitere Beschäftigte in die Werkstätten kommen können, werden wir entscheiden, wenn die Vorgaben dieses zulassen. Wir bitten alle Beschäftigten, die zur Zeit nicht kommen können um noch etwas Geduld.

Auch die Kindertagesstätten wurden schrittweise für erweiterte Betreuungsmöglichkeit zunächst einzelner Kindergruppen geöffnet:

Seit dem 14.05. können Kinder aus dem heilpädagogischem Bereich und Einschüler 2020, denen BuT (Bildungs- und Teilhabe) gewährt wurde, die Kindertagesstätten in Absprache mit den Einrichtungsleitungen wieder besuchen.

Alle Eltern und Sorgeberechtigten wurden hierüber mündlich informiert und schriftlich über notwendige organisatorische Vorgehensweisen. Es ist uns ein Anliegen, den Wiedereinstieg in den Kindergarten für Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Ab dem 28.05. besteht für alle Kinder, die im Sommer 2020 eingeschult werden, die Möglichkeit, die Kita zu besuchen.

Auch für die Bewohner der Wohnheime hat es mehrere Erleichterungen gegeben, über die wir Sie an dieser Stelle informieren wollen:

Über die Besuchsregelungen haben wir Sie bereits mit einem gesonderten Schreiben informiert. Ergänzend dazu können wir Ihnen mitteilen, dass auch der Besuch auf dem Zimmer wieder möglich ist. Allerdings sind auch hier die besonderen Schutzmaßnahmen, insbesondere die Abstandsregelung, einzuhalten. In den Zimmern, in denen dies wegen der Räumlichkeit nicht einzuhalten ist und bei den Bewohnern, die den Abstand nicht einhalten können, bitten wir um zusätzliche zu den bisher geltenden Maßnahmen in Form von Schutzkittel und Mund-Nasenschutz.

Bitte sprechen Sie dies in jedem Einzelfall mit der Wohnheimleitung ab!

Bei gutem Wetter ist der Besuch in den vorbereiteten Arealen im Außengelände sicher die bessere Alternative.

Um den Schutz der anderen Bewohner zu gewährleisten, bitten wir auch zukünftig darum, den Besuch zu einem „Ausflug“ in die nähere oder weitere Umgebung des Wohnheims nur dann zu nutzen, wenn die strikte Einhaltung der der Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum möglich ist. Lässt sich ein solcher „kontaktloser“ Spaziergang nicht sicherstellen, bleiben Sie bitte auf dem Gelände des Wohnheims.

Mittlerweile sind auch die Besuche von Frisör und Fußpflege, sowie verordneten medizinischen Anwendungen im Haus wieder möglich. Entsprechende Termine vereinbaren die Kollegen der Gruppen.

Auch dürfen die Bewohner das Wohnheim verlassen, um unter Einhaltung der „allgemeinen Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum“ wieder am öffentlichen Leben (Einkauf, Freizeitgestaltung etc.) teilzunehmen.

Sollten Sie Ihren Angehörigen derzeit bei sich versorgen und eine Rückkehr ins Wohnheim notwendig sein, ist dies jetzt ohne den „Umweg“ über unser Quarantänezentrum möglich. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage im Wohnheim, in der bescheinigt wird, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme keine SARS-CoV-2 Infektion vorliegt. Dies ist durch eine negative PCR-Untersuchung gemäß den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch Institutes durchzuführen. Auch hier bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit der Wohnheimleitung in Verbindung zu setzen.

Stand: 07.05.2020 16 Uhr

Wir freuen uns, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lockerungen im Zuge der Corona-Krise angekündigt hat.

Zunächst werden die Betretungsverbote im Bereich Wohnen und der Werkstätten bis zum 10.05.2020 aufrechterhalten.

Ab dem kommenden Samstag sind bereits Besuche von Angehörigen in Wohnheimen unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen möglich.

Wir bitten Sie Ihren Besuch vorher mit der Einrichtung abzusprechen, damit wir die Besuche koordinieren können. Achten Sie bitte auch auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen in den Wohnheimen.

Ab der nächsten Woche ist auch eine schrittweise Rückkehr in die Werkstätten wieder möglich. Es können nicht alle sofort wieder in die Werkstatt zurückkehren. Jeder wird persönlich informiert, wann es für ihn wieder losgeht. Das ist notwendig, um das Ansteckungsrisiko so klein wie möglich zu halten. Wir bitten daher um Geduld und Verständnis. Die Notbetreuung ist aber weiterhin Bestandteil des Werkstattangebots.

Wir informieren Sie auch weiterhin über unsere Homepage über die aktuellen Entwicklungen. Wir freuen uns auf eine baldige Rückkehr zur Normalität!

Stand: 02.05.2020 11 Uhr

Da am vergangenen Donnerstag keine Regelungen verabschiedet worden sind, welche das Betretungsverbot für die Werkstätten betreffen, gilt dieses weiterhin.

Das heißt: auch in der kommenden Woche gilt das Betretungsverbot für all unsere Werkstätten weiter.

Sobald es Änderungen gibt, werden wir hierzu informieren. Bitte besuchen Sie auch weiterhin unsere Internetseite.

Stand: 20.04.2020 14 Uhr

Mit der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus wurde das Betretungsverbot für Werkstätten bis zum 03. Mai 2020 verlängert.

Dieses gilt auch für die Kindertagesstätten:

Hinweise zu den erweiterten Ausnahmeregelungen für die Betreuung von Kindern von Eltern in Schlüsselpositionen, wo eine alternative Betreuung nicht möglich ist, entnehmen Sie der Anlage 2, s.u.

Stand: 17.04.2020 11 Uhr

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden verlängert und das Betretungsverbot für die Werkstatt wird wahrscheinlich auch bis zum 03. Mai 2020 aufrechterhalten.

Die Schulintegration ist damit ebenfalls weiterhin aufgehoben.

Auch die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten ist nur für Eltern in Schlüsselpositionen möglich.

Wir alle wünschen uns die baldige Rückkehr zur Normalität, was nur durch das Einhalten der vorgegebenen Regeln und Maßnahmen erreicht werden kann. 

In diesem Sinne hoffen wir auf ein baldiges Wiedersehen und bleiben Sie gesund.

Stand: 15.04.2020 14 Uhr 

Information zur Umsetzung der beruflichen Bildung während des Betretungsverbotes der Berufsbildungsbereiche

Das Eingangsverfahren, sowie der Berufsbildungsbereich wurden durch Weisung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgrund der aktuellen Situation geschlossen.

Um den Teilnehmenden unseres Eingangsverfahrens und unseres Berufsbildungsbereichs in dieser Zeit dennoch ein Bildungsangebot zu unterbreiten und in ihrer Tagesstruktur zu unterstützen, haben wir einen Wochenplan (inklusive einzelner Tagespläne) mit unterschiedlichen Inhalten und Lernmaterialien postalisch zur Verfügung gestellt.

Für Fragen und Wünsche zu diesem Thema stehen unsere Mitarbeiter zu den üblichen Geschäftszeiten weiterhin zur Verfügung.

 

Stand: 07.04.2020 11 Uhr

Seit einigen Wochen erleben wir alle die Veränderungen und Auswirkungen im beruflichen und privaten Bereich durch das COVID-19 Virus. Vieles was selbstverständlich war, ist zurzeit nicht machbar oder nur mit vielen Einschränkungen.

Durch die konsequenten Handhabungen im Umgang mit den angeordneten Schutzmaßnahmen in unseren Wohnheimen gab es bis jetzt keine Erkrankungen durch das Virus.

Für den Fall, dass in unseren Wohnheimen eine Erkrankung durch COVID-19 auftritt, haben wir vorsorglich in unserem Freizeit- und Bildungshaus „Alte Lübber Volksschule“ in Hille-Oberlübbe ein Isolierzentrum eingerichtet.

Dort würde eine Versorgung in Absprache mit dem Gesundheitsamt nach den notwendigen Vorgaben erfolgen.

Zurzeit beschäftigen wir uns jeden Tag intensiv damit, ausreichend Schutzmaterialien wie Masken, Handschuhe, etc. zu besorgen. Zuteilungen von öffentlichen Stellen gibt es nicht, sodass wir auf uns selbst gestellt sind!

Das Leben in den Wohnheimen hat sich verändert. Wir bieten unseren Bewohnern aber eine Tagesstruktur und Beschäftigung an.

In unseren Werkstätten wurden Notgruppen eingerichtet. Sollte Bedarf zur Betreuung bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Werkstätten.

Der familienentlastende Dienst bietet weiterhin Einzelbetreuungen an. Auch ist der Dienst natürlich weiterhin telefonische erreichbar. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich.

Um die Ausbreitung des COVID-19 zu verhindern bzw. zu verlangsamen, bitten wir Sie auch weiterhin dringend die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

Wir wünschen Ihnen trotz allem schöne Ostertage und bleiben Sie gesund.

Stand: 30.03.2020 17 Uhr 

Stand 24.03.2020 17 Uhr

Auf Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW  sind Besuche in Wohnheimen untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen.

Es wird davon abgeraten, außerhalb der Wohneinrichtung vom Besuchsrecht Gebrauch zu machen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren und so Bewohner und Mitarbeiter zu schützen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der jeweiligen Wohneinrichtung.

Stand: 23.03.2020 12 Uhr

Die Eltern, die in Schlüsselpositionen arbeiten, haben ab dem nächsten Wochenende (28. März 2020) die Möglichkeit, ihre Kinder auch am Wochenende betreuen zu lassen. Für Rückfragen hierzu, sind die Kindertagesstätten zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

Nach einigen Tagen der Werkstatt-Schließung besteht weiterhin für alle Beschäftigten und Angehörigen die Möglichkeit, sich bei Fragen an die Sozialdienste der Werkstätten zu wenden. Insbesondere, wenn einen Platz in einer Notgruppe oder sonstige Betreuung  notwendig ist.
Diese sind zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

Stand 18.03.2020 und älter

Auf Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW werden die Lübbecker Werkstätten ab dem 19.03.2020 bis vorläufig 19.04.2020 geschlossen.
Für gewisse Personen werden alternative Betreuungsmöglichkeiten angeboten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste.
Aufgrund der aktuellen Lage bleiben auf Anordnung der Landesregierung NRW die Kindertagesstätten der Lebenshilfe Lübbecke geschlossen.

Ebenfalls aufgrund der aktuellen Lage wird die Schulintegration bis auf weiteres ausgesetzt, da sämtliche Schulen geschlossen sind.

Nach Vereinbarungen mit dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Kreis Herford besteht die Möglichkeit, dass im genehmigten Stundenumfang die Assistenz auch im häuslichen Umfeld erbracht werden kann. In den letzten zwei Tagen haben unsere Mitarbeiter mit einem großen Teil der Nutzer der Anspruchsberechtigten Kontakt aufgenommen, um über diese Möglichkeit zu informieren. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Bis auf weiteres werden im Familienentlastenden Dienst alle Gruppenveranstaltungen ausgesetzt.

Für die Wohnstätten sind verschärfte Kontakteinschränkungen ausgesprochen worden. Grundsätzlich werden die Angehörigen angehalten, die Bewohner in den nächsten Wochen nicht aus den Einrichtungen abzuholen. Wenn es Gründe gibt, die Angehörigen dennoch mit nach Hause zu nehmen, wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Wiederaufnahme ins Wohnheim möglich ist. Weitere Informationen lesen Sie bitte hier.

Um Beschäftigte, Bewohner und Mitarbeiter zu schützen, sind umfangreiche Maßnahmen vorgenommen worden:

  • wir haben unsere hohen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen intensiviert und der momentanen Gefahrenlage angepasst
  • externe Personen müssen sich anmelden und die vorgeschriebenen Desinfektionsmaßnahmen umsetzen
  • Einrichtungsübergreifende Veranstaltungen sind ausgesetzt
  • Elternabende, Angehörigenabende etc. sind ausgesetzt
  • interne und externe Fortbildungen sind ausgesetzt

Die Führungsebenen der Lebenshilfe Lübbecke und ihrer Tochtergesellschaften setzen alles daran, die uns anvertrauten Menschen weiterhin adäquat zu betreuen.

Als generelle Vorsorgemaßnahmen empfehlen wir:

  • Abstand halten
  • Körperkontakt vermeiden
  • Verzicht auf Händedruck oder Umarmung
  • Niesen und Husten in die Armbeuge
  • regelmäßiges, intensives Händewaschen, zusätzliches Desinfizieren.

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